Mahnung

Aus Von Ramona Schittenhelm

Die Mahnung ist als Erinnerung der Zahlung der bereits erbrachten Leistung zu verstehen. Darin wird der Schuldner aufgefordert, dem Gläubiger die Leistung zu erbringen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich hierzu zahlreiche Rechtssprechungen.